Was mache ich?
Rechtsberatung
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Zivilrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts.
Durch die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse, die ich auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Insolvenzrechts erworben habe, wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Steuerrecht“ und „Fachanwältin für Insolvenzrecht“ zu führen. Nicht ohne Stolz weise ich darauf hin, dass per 01.01.2014 bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg nur 152 „Fachanwälte für Steuerrecht“ und 58 „Fachanwälte für Insolvenzrecht“ zugelassen waren.
Als zugelassene Rechtsanwältin bin ich berechtigt, meine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bundesweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten.
Steuerberatung
Im Bereich der Steuerberatung übernehme ich Finanz- und Lohnbuchhaltungsarbeiten aller Art sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen. Gerade bei von mir begleiteten Sanierungsverfahren ist es oftmals sinnvoll, so auch den Erfolg eines Unternehmens prüfen zu können und ggf. auch das wirtschaftliche Ergebnis überwachen zu können.
Insolvenz- und Sanierungsberatung
Die Insolvenz- und Sanierungsberatung bietet den Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Durch die praktischen Erfahrungen, die ich seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2001 und meiner gerichtlichen Bestellung als Sachverständige in Insolvenzverfahren und Insolvenzverwalterin seit 2006 gewonnen habe, bin ich in der Lage, Unternehmen sowie deren Inhaber bzw. Geschäftsführer und Vorstände in den oft schwierigen Fragen der Sanierung kompetent zu begleiten.
Fragen des Insolvenzrechts und der Sanierung sind regelmäßig komplex. Hier kommt Ihnen als Mandanten mein Wissen als Diplom-Betriebswirtin (FH) und als Steuerberaterin besonders zu Gute.